Die „Europäische Bürgerinitiative für eine vegane Mahlzeit“, die von der Europäischen Kommission zugelassen wurde, fordert ein Gesetz, das ausdrücklich die Bereitstellung veganer Alternativen in privaten und öffentlichen Räumen, in denen Speisen und Getränke verkauft werden, vorsieht. Das heißt konkret: Wirte sollen damit dazu gezwungen werden, mindestens ein veganes Gericht auf ihre Speisekarte zu stellen, unabhängig von der Nachfrage oder dem Konzept des Betriebs.
Argumentiert wird mit dem Kampf gegen den Klimawandel und für mehr Tierwohl: Der Konsum von pflanzlichen Lebensmitteln soll damit erhöht werden.
Laut einer aktuellen Studie ernähren sich lediglich 2 Prozent der Deutschen vegan. Das macht sich auch in der Nachfrage veganer Gerichte bemerkbar. In einer bayerischen Traditionswirtschaft wird kaum jemand die vegane Alternative bestellen. Der Gastronom müsste jedoch die entsprechenden Lebensmittel jederzeit bereithalten. Die Folge ist eine enorme Lebensmittelverschwendung – also genau das Gegenteil von dem, was die Organisatoren der Initiative eigentlich bezwecken wollen
Auch der Hintergrundgedanke des Vorstoßes ist nicht ausgereift: Wie das Verwaltungsgericht Berlin 2016 in Bezug auf die Schulverpflegung feststellte, gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen, verschiedenen Ernährungsüberzeugungen zu berücksichtigen.
Und sollte doch eine solche Gleichstellung erfolgen, müssten dann nicht im Gegenzug vegane Restaurants mindestens ein Fleischgericht anbieten?
Ob die Europäische Bürgerinitiative Erfolg hat, ist derzeit noch offen. Aktuell werden durch die Organisatoren Unterschriften gesammelt. Nur, wenn innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungserklärungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenkommen, muss die Kommission reagieren.