Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster für Nordrhein-Westfalen entschieden hat, dass die Rückforderung der Corona-Soforthilfen rechtswidrig ist, ist eine entsprechende Klage jetzt auch am Verwaltungsgericht München eingereicht worden. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt diesen Vorstoß und kritisiert erneut das Verhalten der Bayerischen Staatsregierung.
„Es ist ein Armutszeugnis für unsere Politik, dass wohl wieder einmal erst ein Gericht entscheiden muss, bevor gehandelt wird“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula
Zimmermann, „das aktuelle Urteil aus Münster hat für Nordrhein-Westfalen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen als rechtswidrig eingestuft, weil die
Nichtberücksichtigung von Personalkosten erst im Nachgang in die Förderbedingungen eingeflossen ist. Ähnlich verhält es sich auch in Bayern: Hier war auf Internetseite des bayerischen Wirtschaftsministeriums deutlich vermerkt, dass keine Nachprüfung erfolgen würde.“ Obwohl damit die Chancen für einen Erfolg der Klage auch in Bayern sehr gutstehen, wartet die Staatsregierung weiter ab. „Jetzt wäre es für die verantwortlichen Politiker an der Zeit, endlich zu handeln und zum Wohle der vielen Soloselbständigen und Unternehmen schon vor dem Münchner Gerichtsentscheid die Rückzahlung der Hilfen neu zu bewerten“, so die Geschäftsführerin, „in der Krise haben sich tausende Menschen auf die Hilfen des Freistaats verlassen. Hier wurde in den vergangenen Monaten viel Vertrauen verspielt. Jetzt haben die Verantwortlichen die Möglichkeit, dieses Versäumnis zu korrigieren!“
In der Debatte um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen hatte der VEBWK im April auf Landesebene bereits einen Teilerfolg verbuchen dürfen. Neben der Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen können seitdem die Rückzahlungen unter bestimmten Umständen auch erlassen werden, insbesondere wenn eine Rückzahlung die wirtschaftliche Existenz bedroht. Für Dr. Zimmermann geht das jedoch noch nicht weit genug: „Um ein weitreichendes Wirtshaussterben nach der Krise noch abzuwenden, braucht es wesentlich mehr! Darum fordern wir neben einem generellen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen für Hilfen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro auch die Erstattung von bereits erfolgten Rückzahlungen. Die Pandemie hat tausende Menschen vor die Trümmer ihrer Lebenswerke gestellt. Jetzt bedarf es echten Zugeständnissen und Hilfen von Seiten der Politik, damit unsere Branche eine Chance hat, sich von den vergangenen Jahren zu erholen! Der Erhalt unserer bayerischen Wirtshauskultur muss jetzt Priorität haben!“