Am vergangenen Wochenende vermochte man fast den Eindruck gewinnen, dass es zwei Arten von Tanzverbot gibt. Ein Verbot des Tanzens in Tanzlokalen und Diskotheken an sog. Stillen Tagen und ein Nicht-Tanzverbot bei schwarz-weiß-Bällen.
Hintergrund: Vergangenen Samstag, den 12.11.20 fanden in Rosenheim der Ball des Sports und in Augsburg der Presseball statt.
Das erstaunliche hierbei:
Am darauf folgenden Sonntag war Volkstrauertag. Zwar ist der Volkstrauertag kein gesetzlicher Feiertag, ja nicht einmal ein religiöser Feiertag, allerdings ein sog. Stiller Tag.
Was gilt an stillen Tagen?
An den sog. Stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Aus wichtigen Gründen im Einzelfall können die Gemeinden hiervon Ausnahmen erteilen, wobei rein kommerzielle Interessen nicht maßgebend sind.
Nun wäre es äußerst interessant zu erfahren, mit welchem Argument eine solche Ausnahme erteilt wurde, wenn sie denn überhaupt beantragt wurde.
Während in Diskotheken und Tanzlokale ab Mitternacht das Tanzverbot strikt einzuhalten ist, gilt das für klassische schwarz-weiß Bälle offensichtlich nicht.
Kein Diskothekenbetreiber kann es sich erlauben nicht ab Mitternacht den Tanzbetrieb einzustellen. Spätestens ab 0.30 Uhr stehen Uniformierte vor der Tür und kontrollieren die Einhaltung des Tanzverbots. Verstöße dagegen ziehen mittlerweile saftige Geldstrafen nach sich, im Wiederholungsfall droht der Entzug der Konzession.
Während Sportveranstaltungen erlaubt sind, politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch stattfinden und sogar im öffentlich-rechtlichen
Fernsehen Action- und Horrorfilme gesendet werden, darf nicht getanzt werden- das ist einfach absurd!
Wir wollen keinesfalls die Abschaffung der Stillen Tage. Wir freuen uns auch, dass die Rosenheimer und Augsburger ausgiebig feiern durften. Jedoch sei die Frage erlaubt, „wann beginnt denn eigentlich der Stille Tag“. Jeder Bürger würde darauf antworten: Wenn ich aufstehe! Was spricht dagegen, in den Stillen Tag hinein zu feiern. Die Lebensgewohnheiten und insbesondere das Ausgehverhalten haben sich grundlegend geändert.
Was ist die Folge eines solch antiquierten Verbots?
Keine Feiern an diesem Tag? Fehlanzeige! Privatpartys – mal über, mal ohne Facebook – laden die Partywütigen ein. Die Einhaltung des Jugendschutzes und das Trinken im kontrollieren Raum findet nicht mehr statt. Ein Tanzverbot kann nicht verhindern dass gefeiert wird, sondern regeln nur die Frage Wo gefeiert wird.
Bayern ist hier im Übrigen Spitzenreiter. In keinem anderem Bundesland gibt es so viele Tanzverbote wie hierzulande. Während in den anderen Bundesländern Tanzverbot erst ab 3 Uhr, 4 Uhr oder 5 Uhr morgens gilt, ist bei uns schon um Mitternacht Schicht im Schacht.
Übrigens war diese Regelung auch in Bayern einmal anders. Vor einigen Jahren durfte noch bis zum Beginn der individuellen Sperrzeit getanzt werden.
Wäre es nicht endlich an der Zeit über Veränderungen nachzudenken? Es gibt natürlich Tage wie den Karfreitag die sind absolut tabu. Warum aber nicht an anderen Stillen Tagen bis 3 Uhr hinein feiern. Damit befänden wir uns in allerbester Gesellschaft.
Ihr VEBWK
Blaue Stunden auf dem Augsburger Presseball 2011