Seit heute darf sich die Gastronomie in Bayern über neue Lockerungen freuen. Unter anderem dürfen jetzt auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Coronatest wieder ein Restaurant besuchen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt die gelockerten Maßnahmen. In Bezug auf die Zugangsbeschränkungen in der Außengastronomie, sowie bei Veranstaltungen, sieht der Verein jedoch noch dringenden Handlungsbedarf.
„Die aktuellen Lockerungen sind ein längst überfälliger Schritt in Richtung Normalität, den wir sehr begrüßen“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „insbesondere der Wegfall der Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen, wie beispielsweise Hochzeiten, bei freiwilligem ‚2G plus‘, sowie die Rückkehr zur ‚3G‘ Regel in der Gastronomie sind für unsere Branche enorm wichtig.“ Kritik übt die Geschäftsführerin jedoch an den Zugangsvoraussetzungen für die Außengastronomie. „Ein Besuch im Biergarten muss auch ohne ‚G‘ möglich sein“, so Dr. Zimmermann, „dass die Infektionsgefahr im Freien vernachlässigt werden kann, bestätigen auch Experten, beispielsweise der Aersolforscher Dr. Gerhard Scheuch. Wieso die Staatsregierung hier weiterhin an ‚3G‘ festhält, ist für uns daher nicht nachvollziehbar.“ Besonders irrational erscheint diese Maßnahme angesichts dessen, dass ab 20. März alle tiefgreifenden Regelungen beendet werden sollen – und damit höchstwahrscheinlich auch „3G“ in der Gastronomie. Wieso also bis dahin an der Zugangsbeschränkung für die Außenbereiche festhalten?
„Der zusätzliche Personalaufwand, sowie die schwierige Handhabung der Kontrollen stehen nicht im Verhältnis zum Nutzen dieser Maßnahme“, kritisiert die Geschäftsführerin, „wir vom VEBWK fordern daher dringend, sämtliche ‚G-Regeln‘ für die Außengastronomie unverzüglich fallen zu lassen.“ Lohnen würde sich das bereits ab diesem Wochenende: Der Wetterbericht sagt für weite Teile Bayerns strahlenden Sonnenschein voraus – typisches Biergartenwetter!
Auch für Veranstaltungen fordert Dr. Ursula Zimmermann auf lange Sicht ein Ende der Zugangsbeschränkungen. „Spätestens ab 20. März müssen auch Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder andere Feiern wieder normal stattfinden können. Ein Fortführen der Maßnahmen ist nichtmehr gerechtfertigt!“