Der VEBWK begrüßt ausdrücklich die auf der gestrigen MPK-Sitzung beschlossenen Lockerungen für die Gastronomie.
Dass ab 4. März in der Gastronomie wieder 3G gilt, ist eine großartige Nachricht. Die angekündigte Öffnung für Clubs und Bars lässt die Branche tief aufatmen.
Sie waren es schließlich, die seit fast 2 Jahren durchgängig geschlossen waren.
Wenn dann am 20. März alle tiefergreifenden Schutzmaßnahmen fallen, dann ist das ein wichtiger Schritt Richtung Normalität.
Trotzdem geben wir zu berücksichtigen, dass derzeit für die Außengastronomie noch 2G gilt und ab 4.3. dann 3G.
Diese Regelungen sind nicht akzeptabel und man sollte sich noch bei der nächsten Sitzung des Ministerrats ganz von den G-Regeln für die Außengastronomie verabschieden.
Dazu haben wir uns heute auch mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewendet und die Pressemitteilung auch an alle Fraktionsvorsitzenden sowie die zuständigen Minister versendet.
Pressemitteilung vom 17.2.2022
Wie in der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde, soll ab 4. März auch in der Gastronomie zur „3G-Regel“ zurückgekehrt werden. Was für die Innengastronomie zwar sehr erfreulich ist, ist für Biergärten und andere Außenbereiche jedoch nicht ausreichend. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) fordert daher, sämtliche „G-Regeln“ für die Außengastronomie mit sofortiger Wirkung zu beenden.
„Sowohl die Rückkehr zu ‚3G‘ in der Gastronomie, sowie die Öffnung von Clubs und Bars ist ein längst überfälliger Schritt zurück in Richtung Normalität“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „definitiv nicht ausreichend sind diese Lockerungen jedoch für die Außengastronomie.“ Die „3G-Regel“ für die Gastronomie gilt erst ab 4. März. Bis dahin ist also ein Besuch im Biergarten an den ersten milden Sonnentagen des Jahres nur für Geimpfte und Genesene möglich, während für körpernahe Dienstleistungen, Fitnessstudios oder Sportstätten bereits „3G“ gilt – wohlgemerkt in geschlossenen Räumen!
„Wieso ein Besuch der Außengastronomie eine höhere Infektionsgefahr darstellen sollte, als beispielsweise ein Friseurbesuch, ist nicht nachvollziehbar“, so Dr. Zimmermann, „sogar Experten, beispielsweise der Aersolforscher Dr. Gerhard Scheuch, sprechen sich mittlerweile dafür aus, im Freien sämtliche Maßnahmen fallen zu lassen.“ Der VEBWK fordert die Politik daher jetzt dazu auf, ab sofort in der Außengastronomie auf jegliche „G-Regel“ zu verzichten. Schon jetzt sitzen die Gäste bei den ersten Sonnenstrahlen gerne im Freien – ein Ende dieser Maßnahme käme daher Betreibern und Restaurantbesuchern schon im Februar zugute. „Immer mehr europäische Länder erklären die Pandemie für beendet und lassen nahezu alle Maßnahmen fallen“, sagt die Geschäftsführerin, „die Situation im Gesundheitswesen ist stabil und wir haben eine hohe Impfquote. Gerade im Freien, wo die Infektionsgefahr von Experten als äußert gering eingestuft wird, sind Einschränkungen daher nichtmehr zu rechtfertigen. Es muss wieder für alle Menschen möglich sein, in den Biergarten zu gehen. Egal, ob geimpft, genesen, getestet oder ohne ‚G-Nachweis‘!“