Wie Ministerpräsident Söder heute in seiner Pressekonferenz verkündete, ist das bayerische Gesundheitssystem weit von einer Überlastung entfernt. Daher seien Lockerungen der Corona-Regeln nun möglich. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt diese Ankündigung. Für die Gastronomie fordert der VEBWK Söder darum nach dem Vorbild Thüringens jetzt auf, zur „3G-Regelung“ zurückzukehren.
„Wie Söder heute in seiner Pressekonferenz selbst festgestellt hat, ist die Lage auf Bayerns Intensivstationen trotz hoher Infektionszahlen stabil“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „schon im Februar 2021 wurde die Situation des Gesundheitssystems durch Merkel als Maßstab für etwaige Corona-Beschränkungen angesetzt. Die aktuellen Zahlen aus den Kliniken sind daher nun der endgültige Startschuss für die dringend notwendigen Lockerungen.“ Trotz der hohen Impfquote und der nachweislich sehr milden Omikron-Variante, die laut britischer Studie zu 50-70 Prozent weniger Krankenhauseinweisungen führt, ist Deutschland weltweit bisher Spitzenreiter bei den geltenden Corona-Einschränkungen. Ein „erster Platz“, der auf den Schultern von Gesellschaft und Wirtschaft ausgetragen wird.
„Söder hat für Bayern heute erste Lockerungen angekündigt, so beispielsweise auch den Wegfall der Sperrstunde in der Gastronomie“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „in Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation ist dies jedoch bei weitem noch nicht ausreichend. Die Gastronomiebranche wurde seit Beginn der Krise unverhältnismäßig strengen Beschränkungen unterworfen, obwohl dort umfangreiche Hygienekonzepte implementiert wurden. Um Betreibern und Angestellten endlich wieder eine echte Zukunftsperspektive bieten zu können, fordern wir die Bayerische Staatsregierung daher dringend auf, die derzeit geltende ‚2G‘-Regel für die Gastronomie zu kippen und zu ‚3G‘ zurückzukehren! Thüringen macht es uns bereits vor! Die momentanen Maßnahmen führen nicht zu einem Rückgang der Infektionszahlen – und das trotz der Regelverschärfungen im Dezember. Die Annahme der Wissenschaftler war falsch, dass eine Impfung vor Ansteckung schützt. Lediglich geboosterte Menschen haben ein geringeres Ansteckungsrisiko. Deshalb macht ein Festhalten an ‚2G‘ in der Gastronomie keinerlei Sinn.“
Wenn die aktuelle Infektionswelle abklingt, soll laut VEBWK dann auch die „3G“-Regel fallen. Eine freiwillige Beibehaltung von „2G“ oder „3G“ ist allerdings jederzeit möglich. Dies können die Betriebsinhaber dann selbst entscheiden.
„Nach zwei Jahren Pandemie und einschneidender Beschränkungen, bis hin zum existentiellen Aus für viele Wirte, sind jetzt endlich umfassende Lockerung möglich“, freut sich die VEBWK-Geschäftsführerin, „jetzt ist die Politik in der Pflicht, diese auch schnellstmöglich umzusetzen. Ganz Bayern wartet darauf!“