Nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz werden die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Jetzt steht auch im Raum, die Gastronomie lokal ab einer Inzidenz von 350 zu schließen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diese Maßnahme als „endgültigen Todesstoß für die bayerischen Gastronomiebetriebe“.
„Zwangsschließungen in der Gastronomie ab einem Inzidenzwert von 350 sind absolut unverhältnismäßig“, kritisiert VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „gerade in Hinblick auf die Impfquote und die strengen Zugangsregelungen ist diese Maßnahme nicht gerechtfertigt.“ Für die Gastronomie werden bereits jetzt sehr strenge Maßstäbe angesetzt. „Die Tatsache, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt in ein Wirtshaus haben, hat den Gastronomen wirtschaftlich bereits stark zugesetzt“, so Zimmermann, „die Betriebe müssen derzeit einen Umsatzrückgang von bis zu 30 Prozent verkraften. Eine Verschärfung zu ‚2G plus‘ oder sogar eine erneute Zwangsschließung wäre für diese Branche katastrophal!“
Dabei ist die Gastronomie nachweislich kein Infektionstreiber. Das bestätigen nicht nur die Zahlen des RKI. „Die Gastronomen haben viel Geld in umfassende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gesteckt, die so auch nachweislich funktionieren“, weiß die Geschäftsführerin, „die Inzidenzen sinken bereits, ganz ohne Schließungen der Wirtshäuser, doch jetzt, gerade in Richtung Weihnachten, soll die Gastronomie wieder schließen?“ Anstatt strengerer Zugangsregeln oder Zwangsschließungen fordert der VEBWK, der Gastronomie Planungssicherheit und garantierte Öffnungen zu ermöglichen. „Viele Gastronomen sind für die Weihnachtsfeiertage bereits ausgebucht“, so Zimmermann, „gleichzeitig fragen jedoch viele Gäste nach ToGo-Angeboten. Niemand weiß, was in den kommenden Wochen passiert. Die Regeln ändern sich derzeit fast täglich. So kann niemand wirtschaftlich lohnend handeln.“ Dabei verhindert gerade die Gastronomie eine Beschleunigung des Infektionsgeschehens. „Wenn die Restaurants schließen, treffen sich die Menschen privat. Wir haben also eine Verlagerung von einem kontrollierten, sicheren Raum in den privaten Bereich. Genau dorthin, wo die meisten Infektionen stattfinden.“
Auch die Verschärfung im Außenbereich der Gastronomie auf „2G“ kritisiert der VEBWK. Aerosolforscher hatten sich bereits gegen die Absage der Weihnachtsmärkte positioniert, da die Infektionsgefahr im Freien zu vernachlässigen sei. „Nicht nur, dass diese Regelung die Ausgrenzung der Ungeimpften und die Spaltung der Gesellschaft weiter fördert – durch diese neue Maßnahme wird den Gastronomen auch die letzten Möglichkeiten genommen, ihren Umsatz zumindest zu erhöhen“, sagt die Geschäftsführerin, „so lohnt sich die Öffnung des Betriebs für viele nicht mehr. Doch freiwillig zu schließen trauen sich die meisten nicht, da es noch immer keine klaren Regelungen gibt, ob auch dann staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden dürfen.“
Der VEBWK fordert daher, auch Betrieben, die aus Gründen der fehlenden Wirtschaftlichkeit schließen, weiterhin die Überbrückungshilfen auszuzahlen. „Zudem brauchen wir schnell und unbürokratisch weitere Hilfen, sollte es wirklich zu Zwangsschließungen kommen“, so Dr. Zimmermann, „auch in Hinblick auf die Mehrwertsteuer in der Gastronomie gibt es Handlungsbedarf. Im Koalitionsvertrag der Ampel wird darauf nicht weiter eingegangen. Klar ist jedoch, dass wir dringend klare Entscheidungen von Seiten der Politik benötigen. Jetzt gilt es, tausende Gastronomiebetriebe vor der Insolvenz zu bewahren!“