Nach zwei Jahren Pause soll das Oktoberfest im kommenden Jahr wieder stattfinden können. Das verkündete jetzt Münchens Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU). Für den Besuch der „Wiesn“ gelten dann allerdings strenge Regelungen. Derzeit ist geplant, nur Genesene und Geimpfte mit aktuellem Negativtest zuzulassen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diese Beschränkung.
„Die Gastronomiebranche, Schausteller und alle Arbeitgeber und -nehmer, die wirtschaftlich auf kleinere und größere Volksfeste angewiesen sind, müssen den Schaden dieser geplanten
‚2G‘-Regelung ausbaden“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „nach zwei Jahren, die für viele enorme finanzielle Einbußen bis hin zum vollständigen Umsatzausfall bedeutet haben, muss das Oktoberfest 2022 endlich wieder so stattfinden können, dass ein wirtschaftliches Handeln möglich ist. Unter den geplanten Einschränkungen ist dies leider nicht möglich.“ So schließt die „2G“-Regelung nicht nur alle Menschen aus, die sich nicht impfen lassen möchten, auch beispielsweise Kinder unter 12 Jahren können das Oktoberfest unter diesen Bedingungen nicht besuchen. Für Familien wird die „Wiesn 2022“ daher eher unattraktiv. „Zudem stellt die Voraussetzung eines Negativtests eine große Hürde für den Besuch des Oktoberfestes dar“, weiß die Geschäftsführerin, „da die Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig werden, entspricht dies quasi einem Eintrittsgeld.“
Den finanziellen Schaden dieser unüberlegten Regelungen hätten dann die Gastronomen, Schausteller und alle anderen Arbeitgeber und -nehmer, die direkt oder indirekt mit der
„Wiesn“ verbunden sind. „Ein wirtschaftlicher Betrieb des Oktoberfestes ist nur unter Vollauslastung möglich“, so Zimmermann, „dies ist unter den geplanten Beschränkungen allerdings nicht realistisch. Dabei benötigt diese Branche nach zwei katastrophalen Jahren dringend Normalität! Sonst stehen viele Betriebe und Selbständige endgültig vor dem existentiellen Aus.“
Sorge bereitet der VEBWK-Geschäftsführerin diese Entwicklung auch in Hinblick auf kleinere Volksfeste und Christkindlmärkte. „Das Oktoberfest hat hier eine Vorreiterrolle inne“, erklärt Dr. Ursula Zimmermann, „wir befürchten daher, dass diese strengen Regeln auch für ähnliche Veranstaltungen gelten werden. Da wäre der wirtschaftliche Schaden enorm!“
Der VEBWK fordert daher, bei Volksfesten und Märkten weiterhin auf die „3G“-Regelung zu setzen. Die Einhaltung dieser Vorgabe soll dabei eigenverantwortlich bei den Besuchern liegen. Klar distanziert sich der VEBWK dabei auch von einer Instrumentalisierung der Gastronomiebranche zu politischen Zwecken. „Diese Branche war seit Beginn der Coronapandemie Sündenbock und hat enorme wirtschaftliche Schäden davongetragen“, so die Geschäftsführerin, „dass jetzt ein Besuch der Gastronomie oder von Volksfesten als Druckmittel einer indirekten Impfpflicht missbraucht wird, ist nicht tragbar!“