Beim Treffen zwischen Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten ging es heute um Deutschlands Kurs durch die vierte Corona-Welle.
Bund und Länder haben sich bei Corona-Gipfel auf eine schärfere Testpflicht für Ungeimpfte sowie ein Ende der kostenlosen Corona-Tests ab 11. Oktober verständigt. Für Bayern gilt künftig in vielen Bereichen bereits ab einem Inzidenzwert von 35 eine Testpflicht. Bislang war dies erst ab einem Inzidenzwert von 50 der Fall.
Erneut warnte Söder vor einer „Pandemie der Ungeimpften“. Die heutige Ministerpräsidentenkonferenz war seiner Meinung nach ein „wichtiger Zwischenschritt“, aber „noch nicht der endgültige“ Schritt. Die Beschlüsse von Bund und Ländern würden den Winter nicht überdauern, prognostizierte der CSU-Chef. „Da wird sich noch eine Menge ergeben.“
Als wichtigstes Ergebnis des Tages bezeichnete Söder die „gemeinsame Auffassung“, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ über den 11. September hinaus verlängert werden müsse. Diese Entscheidung muss aber der Bundestag fällen. Söder machte aber auch deutlich, dass er künftig mit einer Debatte über die 2G geben werden, dass also irgendwann nur noch Geimpfte und Genesene für bestimmte Bereiche Zugang haben.
Alle Beschlüsse der Bund-/Länderkonferenz
Zu den Beschlüssen hat der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. in einer Pressemitteilung ausführlich Stellung genommen:
Pressemitteilung 10.August 2021
VEBWK: Gastronomiebranche darf nicht zu politischen Zwecken missbraucht werden!
Die Gastronomie zählt mit zu den am schwersten von der Coronakrise betroffenen Branchen. Noch immer haben viele Betriebe keine Öffnungsperspektive. Anstatt weitere Einschränkungen und Zugangsregeln einzuführen, wie heute in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, fordert der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) eine Coronapolitik mit Augenmaß im Interesse der Gastronomiebranche und ihrer Gäste.
„Wir begrüßen, dass die Überbrückungshilfen des Bundes verlängert wurden“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann zu den Beschlüssen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz, „nicht verständlich ist jedoch, wieso der Erstellung eines Konzepts zur Bewertung des Infektionsgeschehens auf Grundlager verschiedener Faktoren wieder einmal verschoben wurde.“ Die Impfquote steigt, während Todesfälle, die Hospitalisierungsrate und auch die Belegung der Intensivbetten zurückgehen. Faktoren, die bei der weiteren Einschränkung der Freiheitsrechte dringend beachtet werden müssen.
In Hinblick auf die positive Entwicklung in der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der Infektionsverläufe in beispielsweise Schweden oder Großbritannien, wo die strengen Maßnahmen vor wenigen Wochen beendet wurden, fordert der VEBWK, bei den Öffnungen in der Gastronomie, sowie den Zutrittsregelungen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Dem entgegen steht die heute beschlossene Verschärfung der Testpflicht ab einer Inzidenz von 35. „In Bayern liegt dieser Grenzwert momentan bei 50, beispielsweise auch für die Gastronomie“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „ab jetzt müssen Ungeimpfte für einen Restaurantbesuch schon ab einer Inzidenz von 35 wieder ein negativer Test vorgelegen. Bei einem Hotelbesuch muss dann zweimal die Woche getestet werden. Wieder einmal wird damit eine neue Verschärfung auf Grundlage der reinen Inzidenz verkündet.“ Für den Verein nicht nachvollziehbar.
„Die Gastronomie gilt seit Anbeginn der Coronakrise als Sündenbock“, kritisiert die Geschäftsführerin, „dabei macht diese Branche einen zu vernachlässigenden Anteil in den Infektionen aus – laut RKI lediglich 0,57 % der Ansteckungen. Trotzdem dürfen noch immer nicht alle Gastronomiebetriebe wieder öffnen.“ Insbesondere Clubs und Diskotheken sind weiterhin von den Zwangsschließungen betroffen. Öffnungsperspektiven gibt es bisher nicht. Und das, obwohl bereits ein Gericht die fehlende Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bestätigt hat. „Nach der Entscheidung des OVG Lünenburg erwarten wir von der Politik, dass die Öffnung aller Clubs und Diskotheken zumindest bei einer Inzidenz von unter 35 ermöglicht wird“, sagt Dr. Zimmermann, „in den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz wird für Clubs und Diskotheken zudem ein Hygienekonzept vorgeschrieben. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass unter entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen eine Öffnung dieser Betriebe durchaus vertretbar ist. Bayern muss hier endlich nachziehen!“
Dazu braucht es dann auch klar definierte Zugangsregeln. Für den VEBWK kommt dafür nur die 3G-Regeln in Frage. „Clubs und Diskotheken können tatsächlich die Lösung dafür sein, jungen Leuten unkomplizierte Impfangebote zu unterbreiten“, erklärt die Geschäftsführerin, „eine politische Instrumentalisierung der Gastronomiebranche über eine verpflichtende 2G-Regel lehnen wir jedoch ab. Hierüber sollen die Betreiber selbst entscheiden können. Wir fordern, dass auch Schnelltests grundsätzlich als Zugangsberechtigung für Clubs und Diskotheken ausreichend sind. Die Gastronomie darf nicht für eine Spaltung der Gesellschaft instrumentalisiert werden!“ Wie Merkel heute verkündete, gilt für den Zugang zu Clubs und Diskotheken primär die 3G-Regelung. Strengere Einschränkungen könnten jedoch auf Landesebene beschlossen werden.