Heute haben wir zusammen mit dem Verein Bündnis für Freiheit und Toleranz e. V. sowie dem Dehoga Bayern die Ergebnisse der Umfrage „Auswirkungen des Rauchverbots auf die getränkegeprägte Kleingastronomie“ in einer Pressekonferenz vorgestellt.
Bayern ein Jahr nach Inkrafttreten des Rauchverbots: Studie über die Situation der Kleingastronomie weist nach, dass erhebliche Umsatz- und Arbeitsplatzverluste entstanden sind.
Die Umfrage als PDF zum downloaden
München, 01. August 2011.
Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz, dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband BHG DEHOGA Bayern und dem Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. stellte das beauftragte Institut MIFM Münchner Institut für Marktforschung und dessen Leiter Helmut Aumüller eine repräsentative Stichprobe vor. Im Zeitraum von Mai bis Juli 2011 wurden in ganz Bayern über 600 Gastronomiebetriebe befragt, die tatsächlich der Gattung „Getränkegeprägte Kleingastronomie“ angehören. Eine solche Differenzierung ist erstmals gelungen und wurde durch ein sehr aufwändiges Screening-Verfahren möglich. Bislang basierten fast alle gängigen Untersuchungen dieser Art auf sehr pauschalen Zusammenfassungen aus Datenbanken, die im Zuge der aktuellen Bearbeitung erhebliche Fehlerquellen aufwiesen. So befanden sich unter anderem sogar ein pensionierter Lehrer, Fast Food Betriebe und ein Sternerestaurant in der Rubrik „Getränkegeprägte Gastronomie“ wieder. Mit der vorgestellten Studie erhält man jetzt genaue und belastbare Detailergebnisse. Und die Resultate schaffen eine neue Beurteilung der Situation.
Befragt wurden sechs verschiedene Betriebsarten: Bar/ Lounge, Bistro, Coffee Shop, Disco/ Club, Gaststätte und Kneipe. Die Untersuchung hielt sich sehr eng an der Struktur der Grundgesamtheit und kann somit als repräsentative Stichprobe gewertet werden. Insgesamt erhielt man Antworten von mehr als 600 Betrieben, wovon 410 Interviews berücksichtigt wurden. Die Grundgesamtheit der sechs Betriebsarten beträgt 6.747 Lokale. Etwa zwei Drittel der Betriebe befinden sich in Südbayern, ein Drittel in Nordbayern. Mehr als 70 Prozent gehören der Gattung Kleingastronomie bis 99 m² an, dreiviertel der Befragten waren Inhaber, und 68 Prozent der Betriebe haben ein bis drei Mitarbeiter. Damit wurde ein sehr reales Bild der bayerischen Kneipenlandschaft gezeichnet. Was kam dabei heraus?
- Große Mehrheit hält das Rauchverbot für eher schlecht
- Rund 30 Prozent der Gäste bleiben weg
- Fast 2/3 der Gäste bleiben kürzer
- 70 Prozent der Kunden sind Stammgäste
- Auch die Mehrheit der Stammgäste kommt seltener seit der Einführung des Rauchverbots
- Zwei Drittel beklagen Umsatzrückgänge, im Durchschnitt um 28 Prozent
- Im Durchschnitt sind rund 60 Prozent der Gäste Raucher
- Die große Mehrheit der Gäste hält sich an das Rauchverbot
- 1/3 der betroffenen Gastronomen hat bereits Entlassungen oder Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen, bzw. überlegt, dieses zu tun
- Entlassungen treffen Festangestellte und Aushilfskräfte gleichermaßen
- 47 Prozent kennen Wirte, die ihren Betrieb wegen des Rauchverbots geschlossen haben, bzw. über eine Schließung nachdenken
- Knapp 30 Prozent der Befragten denken selbst über eine eventuelle Schließung nach
Dazu meinten die Vertreter der Initiatoren:
Bodo Meinsen, Vorsitzender BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz:
„Wir sehen in den Ergebnissen die Bestätigung, dass mit dem bayerischen Rauchverbot eine falsche Wirkung erzielt wurde. Hier wurde auf dem Rücken der Kleingastronomie eine Strategie umgesetzt, die eigentlich andere Ziele verfolgt. Die dadurch entstandene Verzerrung und Ungerechtigkeit sollte die Gesellschaft nicht länger hinnehmen und die mitverantwortlichen politischen Instanzen täten gut daran, nach einem Jahr das Gesundheitsschutzgesetz und dessen Anwendungsbestimmungen auf den Prüfstand zu heben.“
Angela Inselkammer, BHG DEHOGA Bayern,
„Die Studie belegt, dass im Falle des Rauchverbotes bei den Wirtshäusern und Kneipen genau das eingetreten ist, worauf wir im Vorfeld hingewiesen haben: Rückläufige Umsätze, die viele kleinere Betriebe vor das wirtschaftliche Aus stellen. Und die weiteren geplanten Reglementierungen wie z.B. die Sperrzeitverlängerung werden diesen Prozess noch beschleunigen. Die Frage ist nur, ob sich alle der Tragweite dieser Eingriffe in die unternehmerische Freiheit bewusst sind und die wirtschaftlichen wie auch sozio – kulturellen Konsequenzen daraus auch wirklich so mittragen wollen.“
Franz Bergmüller, Vorsitzender VEBWK e.V.
„Bereits heute gibt es in etwa 500 bayerischen Gemeinden kein klassisches Wirtshaus mehr. Bei etwa 2.200 Gemeinden insgesamt, ist das immerhin ein Anteil von fast 23 Prozent. Der Kommunikationstreffpunkt entfällt, Alternativen gibt es nicht. Wenn überhaupt, dann blüht eine Graugastronomie im privaten Umfeld auf. Und dort wird dann auch geraucht. Somit sehen wir in der Behandlung der Kleingastronomie eine sehr relevante Ungerechtigkeit, denn die Wirte verlieren reihenweise ihre Existenz, während dem Gesundheitsschutz keine nennenswerte Verbesserung zugekommen ist.“
Dr.Werner Gloßner, Private Brauereien Bayern e.V.
„Bierige Wirtschaften mit wenig Frequenz spüren die negativen Auswirkungen deutlich. Vor allem auf dem Land fehlt der Kern des Landgasthofes, wenn sich der Stammtisch im Schützenheim oder privat trifft. Gerade in derartigen Objekten liegt der Rückgang des Bierabsatzes bei 10 bis 15 Prozent, mancherorts bei bis zu minus 20 Prozent.“