Wer aus einem deutschen Corona-Hotspot nach Bayern reist, darf ab Donnerstag den 8.10. nur mit einem negativen Test in einem Hotel einchecken. Das Beherbergungsverbot gilt demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen.

Die betroffenen Gebiete müssen vom bayerischen Gesundheitsministerium offiziell benannt werden. Sie sollen täglich im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Kein Beherbergungsverbot gibt es dagegen für Reisende aus innerbayerischen Corona-Hotspots.

Das Beherbergungsverbot gilt auch nicht für private Übernachtungen bei Freunden und Verwandten.

Die Bundesländer haben sich gestern mehrheitlich auf ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen verständigt haben. Fünf Länder gaben abweichende Erklärungen ab. Dabei behalten sich fünf Länder allerdings ein eigenes Vorgehen vor: Berlin und Thüringen wollen das Verbot nicht mittragen, Niedersachsen und Bremen wollen ein Verbot noch prüfen und Mecklenburg-Vorpommern will bei strengen Quarantäneregeln bleiben.

Söder hat auch klar gemacht, dass es kein Einreiseverbot für Menschen aus deutschen Hotspots nach Bayern geben wird.

Die inländischen Risikogebiete finden Sie täglich im Amtsblatt: ⇒ https://t1p.de/uqgm

Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium