Während in allen anderen deutschen Bundesländern Kneipen und Bars wieder
öffnen dürfen, bleiben die Türen der Schankwirtschaften in Bayern weiterhin geschlossen.
Damit stehen tausende Betreiber jetzt endgültig vor dem existenziellen Aus. Der Verein
zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) will diese willkürliche Regelung nicht
mehr länger hinnehmen. Mit der Unterstützung des VEBWK wurde daher jetzt ein Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Corona-Regelungen für
eine Öffnung von Kneipen und Bars gestellt.
Mit seinem „vorsichtigen Kurs“ steht Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mittlerweile
alleine auf weiter Flur. Die „atmende Strategie“, also das Koppeln der Öffnungen an die
aktuellen Infektionszahlen wurde anscheinend bereits vor langer Zeit über Bord geworfen –
anders lässt es sich nicht erklären, wieso Bars und Kneipen in Bayern scheinbar willkürlich
noch immer geschlossen gehalten werden.
Während Wirtschaftsminister Aiwanger noch vor wenigen Wochen auf eine Öffnung der
Schankwirtschaften im Juli hoffte und Söder stets betonte, „unter bestimmten
Voraussetzungen auch über die Schankwirtschaften“ reden zu wollen, scheint dieses so
wichtige Thema in der Politik in Vergessenheit zu geraten. Eine Öffnung vor der
parlamentarischen Sommerpause ist nicht mehr zu erwarten. „Wir sind in ganz Deutschland
das einzige Bundesland, dass die Betreiber von Schankwirtschaften derart im Regen stehen
lässt“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „tatsächlich ist es nur Bayern,
das die Kneipen und Bars aus unverständlichen Gründen noch immer geschlossen hält und
damit den finanziellen Ruin tausender Betriebe billigend in Kauf nimmt.“ Derzeit ist für
Lokale mit einer reinen Schanklizenz lediglich die Vermietung der Räumlichkeiten für
geschlossene Gesellschaften unter engen Voraussetzungen möglich. Eine Regelung, die nicht
nachvollziehbar ist. „In ganz Deutschland ist es durch die Öffnung von Kneipen und Bars zu
keinem Anstieg der Infektionen gekommen“, so Dr. Zimmermann, „der strenge Kurs Bayerns
wirkt daher schlichtweg unüberlegt und willkürlich. Die von Söder so gern erwähnte
‚atmende Strategie‘ kann man hier jedenfalls nicht erkennen.“
Diese, für die Betreiber von Schankwirtschaften katastrophale Situation will der VEBWK jetzt
nicht mehr länger hinnehmen. „Argumentieren, Vorschlagen von Sicherheitskonzepten und
die Darlegung der aktuellen Infektionszahlen bringen in unserem Kampf für die bayerischen
Kneipen und Bars leider nichts“, so die Geschäftsführerin, „daher sehen wir den rechtlichen
Weg als die letzte Chance, die wir jetzt leider ergreifen müssen.“ Gemeinsam mit einer
Kneipe aus Regensburg und dem Regensburger Anwalt Urs Eroes wurde jetzt ein Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Corona-Regelungen und für eine
Öffnung der Kneipen und Bars gestellt. „Diese Klage sehen wir als den letzten Ausweg, um
tausende Betriebe in Bayern vor dem existenziellen Aus zu retten“, so Dr. Ursula
Zimmermann.
Wie die vergangenen Wochen deutlich zeigten, schützt die dauerhafte Schließung von
Schankwirtschaften nicht vor Infektionen – ganz im Gegenteil: Während sich die Gäste in
Kneipen und Bars an Sicherheitsvorkehrungen halten müssten, entstehen jetzt immer
wieder Treffen an öffentlichen Plätzen oder im privaten Bereich. Dort werden die
Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln meist nicht eingehalten und auch eine
Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen ist nahezu unmöglich.
Dass es höchste Zeit ist, die Schankwirtschaften in Bayern wieder zu öffnen, zeigt auch eine
aktuelle Umfrage des VEBWK: Über 87 Prozent der Befragten gaben an, eine Öffnung zu
befürworten. Lediglich 7,9 Prozent stehen weiterhin hinter dem Kurs Söder und halten das
Infektionsrisiko weiterhin für zu hoch. „Das Ergebnis unserer Umfrage ist eindeutig“, so Dr.
Ursula Zimmermann, „Herr Söder, es reicht! Die Problematik um die geschlossenen
Schankwirtschaften in Bayern darf nichtmehr totgeschwiegen werden, auch wenn wir dafür
den Rechtsweg nutzen müssen!“