Kaum war der Startschuss für die Beantragung des Gaststättenmodernisierungsprogramms gefallen, waren die bereitgestellten Fördermittel auch schon aufgebraucht. Auch in der zweiten Runde der Antragsstellung gingen die meisten Gaststätten leer aus. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) fordert jetzt dringend ein gerechteres Antragsverfahren im Förderprogramm des bayerischen Wirtschaftsministeriums.
„Im Mai dieses Jahres startete die erste Vergaberunde der Fördermittel im ‚Gaststättenmodernisierungsprogramm‘“, erzählt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „doch schon nach wenigen Minuten war das bereitgestellte Kontingent aufgebraucht.“ Ähnlich lief es auch im August ab. „Wie bereits im Mai waren auch in der zweiten Runde der Antragstellung die Fördermittel schnell abgerufen“, so Zimmermann, „auch diesmal ging ein Großteil der Gaststättenbetreiber leer aus.“
Jetzt beschweren sich viele Antragsteller über die Methode der Fördermittelvergabe. „Das bayerische Wirtschaftsministerium hat in beiden Runden auf das sogenannte ‚Windhundprinzip‘ gesetzt“, weiß VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „die Anträge, die als erstes bei der zuständigen Stelle online eingingen, wurden auch als erste berücksichtigt.“ Besonders ärgerlich dabei: Gerade Gaststätten aus ländlichen Regionen, die die Förderung durch das Staatsministerium dringend benötigen, gingen aufgrund einfach technischer Probleme leer aus – das Internet war schlichtweg nicht so schnell, wie das von Gaststätten in größeren Städten.
„Es ist nicht tragbar, dass bei der Vergabe von Fördermitteln zur Gaststättenmodernisierung Faktoren, wie beispielsweise auch leider die Geschwindigkeit des lokalen Internets ausschlaggebend sind“, statiert Bergmüller, „hier müssen neue Wege gegangen werden, um die Antragsstellung gerechter zu gestalten.“ Der VEBWK-Vorsitzende fordert daher, dass Anträge zukünftig wieder per Post eingereicht werden müssen. Dann soll eine Kommission auf Grundlage der Bedürftigkeit der Gaststätten über die Vergabe der Fördermittel entscheiden. „Laut der aktuellen Richtlinien fallen Betriebe, die die Modernisierungsmaßnahmen finanziell selbst tragen können, automatisch aus der Förderung“, so Bergmüller, „bei den ersten beiden Vergaberunden des Programms kamen allerdings auch Brauereien zum Zug – die Bedürftigkeit dürfte hier eindeutig in Frage stehen.“ In diesem Fall wäre dann tatsächlich eine Verlosung der Gelder gerechter gewesen.
„Wir setzen uns dafür ein, dass die Fördermittel des ‚Gaststättenmodernisierungsprogramms‘ auch da ankommen, wo sie gebraucht werden“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „daher fordern wir das Wirtschaftsministerium dringend auf, die Antragsstellung entsprechend zu überarbeiten. Gerne sind wir auch zu Gesprächen bereit, um die Notwendigkeit dieses Schrittes näher zu erläutern.“