Ab dem 1. März 2024 wird die neue Regelung für befristete Arbeitsmarktzugänge (§ 15d BeschV) wirksam. Wir gehen davon aus, dass auch das Gastgewerbe von dieser Regelung Gebrauch machen wird.
Day: 27. Februar 2024
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12. Februar 2024 die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.