Der Verein fordert daher neben einem generellen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen für Hilfen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro auch die Erstattung von bereits erfolgten Rückzahlungen.
Day: 19. April 2023
Wie mit gestrigem Newsletter berichtet, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, Klein-Unternehmen und Selbstständigen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, entgegenzukommen.