Der Wettbewerb spricht alle Branchen an, die sich mit der Vermarktung des Produktes „Bayerisches Bier“ beschäftigen: Brauereien, Getränkevertriebe, Gastronomiebetriebe, Tourismusverbände, Event- und Reiseveranstalter, Museen, Redaktionen, Verlage, E-Commerce-Anbieter usw.
Day: 16. Februar 2023
Die bayerische Staatsregierung will das Ehrenamt stärker fördern. Deshalb sollen nun die GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen vom […]