Wer Musik öffentlich nutzt, muss die Urheber dafür bezahlen, d.h. wer in seinem gastronomischen Betrieb Musik spielt, Rundfunk- oder Fernsehgeräte aufstellt, muss seinen Betrieb bei der GEMA anmelden. VEBWK
Day: 17. März 2022
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Elektronische Kassen ohne TSE dürfen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr eingesetzt werden. Damit endet die Ausnahmeregelung der Kassensicherungsverordnung […]