24
Dez.
2021
Mit der Änderung der 15. InfektionsschutzmaßnahmenVO, die ab 28.12. in Kraft tritt wurde auch die Altersgrenze von 12 Jahre und 3 Monate auf 14 Jahre heraufgesetzt.
Mit der Änderung der 15. InfektionsschutzmaßnahmenVO, die ab 28.12. in Kraft tritt wurde auch die Altersgrenze von 12 Jahre und 3 Monate auf 14 Jahre heraufgesetzt.
Gestern hatten wir aufgrund einer Pressemitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums berichtet, dass in der Gastronomie auch größere Silvesterfeiern möglich sind.