Für die Monate November und Dezember gibt es Erleichterungen für Betriebe bei den Antragsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe III Plus.
Day: 14. Dezember 2021
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Dez
2021
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Der Bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.
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Der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, als vordringliche Aufgabe die Höhe der Überbrückungshilfen überprüfen zu wollen.
Auch die gewerbesteuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise sind verlängert worden:
![](https://www.vebwk.com/wp-content/uploads/2021/09/Rahmenkonzepte.jpg)
Gestern wurden die beiden Rahmenkonzepte Gastronomie sowie Messen und Ausstellungen bekannt gemacht.