
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben diese Woche die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe IV veröffentlicht, die vom 1. Januar bis 31. März 2022 gilt.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben diese Woche die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe IV veröffentlicht, die vom 1. Januar bis 31. März 2022 gilt.
Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022