Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben diese Woche die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe IV veröffentlicht, die vom 1. Januar bis 31. März 2022 gilt.
Day: 6. Dezember 2021
Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022