16
Nov
2021
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 16. November (Inkrafttreten Dienstag) u.a. in folgenden Punkten geändert:
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 16. November (Inkrafttreten Dienstag) u.a. in folgenden Punkten geändert:
Die Ampel-Koalitionäre haben beschlossen die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 25. November 2021 hinaus nicht zu verlängern.
Bayern verschärft weiter die Regelungen für die Gastronomie. Nachdem bisher „3G plus“ galt, dürfen zukünftig nur noch Geimpfte und Genesene
Die Bayerische Staatsregierung hat unter Federführung des Bayerischen Innenministeriums einen Handlungsleitfaden für die Arbeitgeber