
Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche
Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche
Der bayersiche Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November
Wir haben sowohl dem bayerischen Gesundheitsministerium als auch dem bayerischen Arbeitsministerium die Frage vorgelegt, wer die Kosten für einen PCR-Test tragen muss.