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Mittlerweile konnten wir wenigstens teilweise eine der noch offenen Fragen zur geänderten InfektionsschutzmaßnahmenVO klären.
Mittlerweile konnten wir wenigstens teilweise eine der noch offenen Fragen zur geänderten InfektionsschutzmaßnahmenVO klären.
Christkindl- und Weihnachtsmärkte können dieses Jahr endlich wieder ohne größere Einschränkungen wie genereller 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol stattfinden.