
Der VGH hatt das andauernde Schließungsverbot für Kneipen gekippt.
Der VGH hatt das andauernde Schließungsverbot für Kneipen gekippt.
Maßnahmen, die nicht ursächlich im Zusammenhang mit Vorschriften zur Eindämmung der Corona – Pandemie stehen“ , sind nicht förderfähig.