
Auch aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten können Messeteilnehmende einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden.
Auch aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten können Messeteilnehmende einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden.
In einem niederschwelligen Verfahren, soll ein gleitender Übergang zum Regelverfahren ermöglicht werden, sofern erforderlich.
In einem offenen Brief hat nun der Verband der Münchner Kulturveranstalter die bayerische Staatsregierung kritisiert.
Der DEHOGA Bundesverband bittet Hoteliers und Gastronomen um Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage.