Prozessionen sind ab jetzt erlaubt, zoologische und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche für Besucher öffnen.
Day: 29. April 2021
Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt.
Die 15. Zivilkammer hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch besteht.