
Prozessionen sind ab jetzt erlaubt, zoologische und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche für Besucher öffnen.
Prozessionen sind ab jetzt erlaubt, zoologische und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche für Besucher öffnen.
Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt.
Die 15. Zivilkammer hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch besteht.