
Die pandemiebedingten Regelungen am Arbeitsplatz werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Die pandemiebedingten Regelungen am Arbeitsplatz werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Förderfähig im Rahmen der Überbrückungshilfe III sind unter anderem auch Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.