Der VEBWK empfiehlt dringend einen Antrag zu stellen, wenn seit einem Jahr kein Betrieb mehr in Ihrem Lokal stattfindet.
Day: 12. März 2021
Mittlerweile werden Abschlagszahlungen wieder vorgenommen.
12
Mrz
2021
Am Mittwoch wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 verlängert und in einigen Punkten verändert.