22
Feb
2021
Die Bundesländer müssen prüfen, ob die jetzt geltenden Maßnahmen bei ihnen noch erforderlich sind
Die Bundesländer müssen prüfen, ob die jetzt geltenden Maßnahmen bei ihnen noch erforderlich sind
Der VEBWK ruft alle Gastronomen dazu auf, das Licht in ihren Betrieben in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar noch einmal brennen zu lassen!“